| Wissenschaftliches Personal | Frist:
Am Institut für Pharmazie , Biopharmazie & Pharmazeutische Technologie der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Greifswald ist vorbehaltlich der Mittelbereitstellung ab 01.07.2024 , befristet für die Dauer von 3 Jahren, eine Stelle als vollbeschäftigte*r
wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in
zu besetzen. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 14 TV-L Wissenschaft. Die Stelle ist teilzeitgeeignet.
Der*Die künftige Stelleninhaber*in übernimmt Aufgaben im Rahmen eines im Kooperationsprogramm Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polska 2021-2027 von der EU geförderten Drittmittelprojektes zur Etablierung KI-gestützter Technologien in der medizinischen Diagnostik, Therapie und Forschung zur Sicherung einer hochwertigen Gesundheitsversorgung in der Euroregion Pomerania.
Arbeitsaufgaben:
- Forschung über Rechtsfragen der Künstlichen Intelligenz (KI) in der Medizin, z. B. regulatorischer, medizinrechtlicher und rechtsethischer Art, sowie juristische Begleitung, Beratung und Bewertung über Rechtsfragen der Künstlichen Intelligenz (KI) in der Medizin
- eigenständige wissenschaftliche Bearbeitung von grenzüberschreitenden rechtlichen Fragestellungen, die sich aus dem unterschiedlichen Rechtsrahmen in Deutschland, Polen und der EU ergeben sowie Erarbeitung von bilateral abgestimmten rechtlichen Lösungen, sofern erforderlich
Einstellungsvoraussetzungen:
- Volljurist*in (1. und 2. juristisches Staatsexamen, mindestens befriedigend)
- zum Zeitpunkt der Einstellung abgeschlossene Promotion im Medizinrecht, z. B. im Bereich der Telemedizin
- mehrjährige Berufserfahrung und Mitarbeit in EU-Projekten nach Möglichkeit im grenzüberschreitenden deutsch-polnischen Kontext
- einschlägige wissenschaftliche Tätigkeit, Veröffentlichungen, Publikationen u. ä. auf dem Gebiet des Medizinrechts, Big Data & KI
Diese Ausschreibung richtet sich an alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß § 68 Abs. 3 PersVG M-V erfolgt die Beteiligung des Personalrats in Personalangelegenheiten des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals nur auf Antrag.
Kosten, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstehen, können vom Land Mecklenburg-Vorpommern leider nicht übernommen werden.
Wir weisen darauf hin, dass die Einreichung der Bewerbung eine datenschutzrechtliche Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Bewerberdaten durch uns darstellt. Näheres zur Rechtsgrundlage und Datenverwendung finden Sie hier .
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind vorzugsweise per E-Mail (eine pdf-Datei) unter Angabe der Stellenausschreibungsnummer 24/Wi18 bis zum 31.05.2024 zu richten an:
Universität Greifswald